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TRADITIONELLE.  MULTI-KULTI.  GROßE FESTE.

HOCHZEITSVIDEOS und HOCHZEITSFOTOS von JEFFERY BERLIN GREEN

UNSERE AGBs

1. Gegenstand des Geschäfts Boutique Wedding Films et al (=BWF) führt Film- und Fotoentwicklungsprojekte aus, die an einen unterzeichneten Vertrag gebunden sind. Folgend sind die Geschäftsbedingungen für Hochzeitsdokumentationen und Fotoreportage aufgeführt:

2. Leistungsumfang Das Angebot umfasst eine Eventdokumentation wie zuvor mit dem Auftraggeber vereinbart. Als Basis dienen die auf der Webseite aufgestellten Leistungspakete. Nebenkosten (Anfahrt, Steuern) sind im Preis eingeschlossen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, in Einzelfällen bei Anfahrten in weitentfernte oder schlecht zu erreichbare Lokalitäten eine Zusatzgebühr zu erheben.

3. Änderung des Leistungsumfanges Während der Ertragserfüllungen wird BWF bis zu ingesamt 10 bis 12 Stunden anwesend sein, um das Event zu filmen. Dies umfasst das Filmen von Szenen vor Ort und, sofern erforderlich, das Filmen an verschiedenen Lokalitäten. Falls mehr Zeit als vereinbart erforderlich ist, d.h. das Programm dauert länger als erwartet, wird eine Gebühr für die zusätzlichen Stunden erhoben.

Jegliche Änderungen nach Produktion der DVD (= Vertragserfüllung) bedürfen der Schriftform innerhalb von 7 Tagen. Wir erheben keine Gebühr für das Berichtigen von technischen Fehlern, die in unserem Verantwortungsbereich liegen. Kreative und redaktionelle Änderungen werden von BWF begutachtet und unterliegen einer zusätzlichen Gebühr.

4. Zahlungsweise Um einen Filmtermin zu buchen, ist eine Buchungsgebühr von €500,00 erforderlich. Dieser Betrag wird der Gesamtsumme der Filmproduktion gutgeschrieben. Der Restbetrag ist bis spätestens 5 Werktage nach dem Filmtermin zu entrichten. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto.

5. Auftragnehmerverpflichtungen BWF ist für die je nach gewähltem Leistungspaket gebuchten Stunden für das Filmen des Events anwesend. Postproduktion der vollständigen DVD benötigt ein Maximum von 4 Monaten. BWF ist dafür verantwortlich, den Schnitt zu überwachen. Seine kreativen und technischen Entscheidungen sind bindend. BWF verpflichtet sich, technisch einwandfreie Qualität des Filmes, sowie sorgfältige und sachgerechte Auswahl der an der Herstellung beteiligten Personen zu gewährleisten.

6. Auftraggeberverpflichtungen Auftraggeber erhalten vor dem Termin einen Filmablaufbogen. Dieser sollte 2 Monate vor dem Termin ausgefüllt und zugesendet werden. Dieser Bogen beinhaltet einen detaillierten Programmablauf der Tage, um sicher zu stellen, dass die Filmcrew die entsprechende Video- und Tonausstattung bereithält. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, Beteiligte wie Angestellte/Besitzer von Hochzeitsgäste, Serviceleistungen, Friseure, Floristen, Standesbeamten, Priester über das Filmen zu informieren und wenn notwendig, Erlaubnis einzunehmen.

7. Gewährleistung / Haftung. BWF filmt das Event wie vereinbart, jedoch übernehmen wir keine Haftung für das Verhindern aufgrund einer der folgenden Ursachen: a) das Fehlen von einem korrekten Programm oder mangelnde Benachrichtigung von Veränderungen im Programmablauf b) schlechte Wetter- und Filmbedingungen c) Behinderungen durch die gegebene Lokalität oder Sicherheitsbeamte d) Störungen im Ton durch Kinder, Neugeborene und andere Geräusche. Auch wenn größte Sorgfalt aufgebracht wird, um das Event umfassend zu filmen, übernehmen wir keine Garantie für das Filmen von speziellen Einzelheiten. Das Urteil des Videografen hinsichtlich der Filmbedingungen ist bindend.

8. Rechte BWF verfügt über das Urheberrecht der Foto- und Filmproduktion gemäß (§ 7 UrhG). Auftraggeber sind dazu berechtigt, die Produktion für private Zwecke wie das Zeigen auf privatem Bildschirm zu benutzen. Der Urheber des Films und Fotos räumt dem Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht ein. Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderer Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen.  Die Dauer der Nutzungsgewährung ist unbefristet. Der Auftragnehmer verwendet Film- oder Bildmaterial nur für Werbezwecke mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.

9. Bindung an den Auftrag Mit der Auftragsvereinbarung wird der Auftrag bindend. Bei Stornierung erheben wir wie folgt eine Stornierungsssumme: €500,00 bei Stornierung bis zu 4 Wochen vor dem Termin; 60% der vereinbarten Vertragssumme bei Stornierung bis zu 2 Wochen vor dem Termin.

10. Datenschutz

Boutique Wedding Films | Green Pictures (= Auftragnehmer)
Behaimstrasse 25
10585 Berlin

Germany


USt.-Id.Nr.: DE297269708

Tel. DE: +49 (0) 151 542 07065
Mo - Fr 09:00 - 18:00Uhr, Sam 09:00 - 13:00

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